Vollstationäre Pflege ist die Pflege in einem Pflegeheim.
Je nach Pflegegrad zahlt die Pflegekasse monatlich €770 bis €2.005, diese sind aber nur für die Kosten der reinen Pflege gedacht.
Oft kommt es dabei vor, dass die €770-€2005 der Pflegeversicherung für die Pflegeaufwände nicht ausreichen.
Für Unterkunft und Verpflegung muss der Pflegebedürftige selbst aufkommen. 2019 betrug die Zuzahlung durchschnittlich ca. €1900 pro Monat.
Seit 2017 gewährt die Pflegekasse allen Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 1 einen Entlastungsbetrag von €125 monatlich.
Dieser Betrag darf nur für landesrechtlich anerkannte Angebote verwendet werden, zum Beispiel für Betreuung des Pflegebedürftigen, Beschäftigungsangebote oder zum Teil auch Unterstützung im Haushalt.
Alle Versicherten mit anerkanntem Pflegegrad haben Anspruch auf monatlich €60 für den Erwerb von “zum Verbrauch bestimmter Pflegehilfsmittel” (z.B. Hygieneprodukte zur einmaligen Nutzung: Bettschutzeinlagen, Desinfektionsmittel für Flächen und Hände, Einweghandschuhe, Schutzschürzen, Mundschutz).
Die Pflegehilfsmittel werden in Eigeninitiative z.B. bei Apotheken, Sanitätshäusern und bei Online Anbietern gekauft. Die Abrechnung erfolgt in der Regel durch die Anbieter direkt mit der Pflegekasse.